Archiv für den Monat: Januar 2015

Autofahren im Winter

Wer bei Schnee und Eis mit seinem PKW am Straßenverkehr teilnimmt, ist sich meist der damit verbundenen Gefahren bewusst. Nicht selten führen aber „Nachlässigkeiten/Bequemlichkeiten“ zu Unverständnis bei den Ordnungshütern.

Was der Polizei vor allem nicht gefällt:

  • Bei Sichtbehinderung durch Schneefall außerorts ohne Abblendlicht fahren (mindestens 60,00 € und 1 Punkt)
  • Trotz Sichtbehinderung durch Schneefall die zulässige Höchstgeschwindigkeit (§ 3 Absatz 1 Satz 3 StVO: 50 km/h) überschreiten (80,00 € bis 680,00 €, 1 oder 2 Punkte, bis zu 3 Monate Fahrverbot)
  • Trotz Glatteis / Schnee ohne Winterreifen (M&S-Bereifung mit Schneeflocke) fahren (mindestens 60,00 € und 1 Punkt)
  • Die Scheiben nicht von Eis und Schnee befreit (10,00 €)
  • Mit „weißer Mütze“ auf dem Auto fahren (25,00 €)
  • Mit zugeschneitem/vereisten Kennzeichen fahren (5,00 €)

Schnell mal ins verschneite Auto springen, um beim Bäcker Semmeln zu holen, kann den Geldbeutel um bis zu 40,00 € erleichtern.

Das Auto beim „Entschneien“ schon mal Vorheizen, sollte man auch nicht machen. Zum einen schadet es dem Auto selbst und der Geldbeutel wird um 10,00 € leichter.

Die Gefahren im Straßenverkehr

Eine Zwischenbilanz des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstages vom 28. bis 30. Januar 2015 in Goslar zeigte der NDR am 29. Januar 2015.

Insbesondere diskutieren die Experten über

  • Nutzung von elektronischen Geräten im Straßenverkehr
  • Alkohol-Grenzwerte für Radfahrer

 

Die Sendung ist abrufbar unter:

tagesschau.de

Künftig nur noch 80 km/h auf der Landstraße?

Im Rahmen des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstages hat der Deutsche Verkehrssicherheitsbeirat seine Empfehlung vorgestellt, künftig auf Landstraßen mit einer Breite von nicht mehr als 6 Metern zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h zu reduzieren.
Zustimmung fand der Vorschlag durch den Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages.
Ob diese Empfehlung in den Alltag einziehen wird, bleibt abzuwarten.