Wer bei Schnee und Eis mit seinem PKW am Straßenverkehr teilnimmt, ist sich meist der damit verbundenen Gefahren bewusst. Nicht selten führen aber „Nachlässigkeiten/Bequemlichkeiten“ zu Unverständnis bei den Ordnungshütern.
Was der Polizei vor allem nicht gefällt:
- Bei Sichtbehinderung durch Schneefall außerorts ohne Abblendlicht fahren (mindestens 60,00 € und 1 Punkt)
- Trotz Sichtbehinderung durch Schneefall die zulässige Höchstgeschwindigkeit (§ 3 Absatz 1 Satz 3 StVO: 50 km/h) überschreiten (80,00 € bis 680,00 €, 1 oder 2 Punkte, bis zu 3 Monate Fahrverbot)
- Trotz Glatteis / Schnee ohne Winterreifen (M&S-Bereifung mit Schneeflocke) fahren (mindestens 60,00 € und 1 Punkt)
- Die Scheiben nicht von Eis und Schnee befreit (10,00 €)
- Mit „weißer Mütze“ auf dem Auto fahren (25,00 €)
- Mit zugeschneitem/vereisten Kennzeichen fahren (5,00 €)
Schnell mal ins verschneite Auto springen, um beim Bäcker Semmeln zu holen, kann den Geldbeutel um bis zu 40,00 € erleichtern.
Das Auto beim „Entschneien“ schon mal Vorheizen, sollte man auch nicht machen. Zum einen schadet es dem Auto selbst und der Geldbeutel wird um 10,00 € leichter.