Archiv für den Monat: März 2015

Melden Sie Ihr Kfz künftig von der Couch aus ab

Wer sein Kfz abmelden wollte / musste, war bislang gezwungen, bei der Zulassungsstelle persönlich vorstellig zu werden.

Das ist nun vorbei. Ab dem 01. Januar 2015 geht das auch via Internet, wie Bundesinnenminister und -verkehrsminister am 16. März 2015 auf der CeBit aus erster Hand erfahren haben.

Die Einzelheiten können der Pressemitteilung entnommen werden.

Entschuldigen Sie Herr Richter, aber der Hintermann ist so dicht aufgefahren

Den Sicherheitsabstand („halber Tacho“) zu unterschreiten, ist kein Kavaliersdelikt. Zuviele Unfälle rühren aus einem nicht angepassten Abstand. Deshalb wird die Einhaltung des Sicherheitsabstandes auch überwacht. 

Nicht selten werden ganze Fahrzeugkolonnen gefilmt, die mit atemberaubenden Tempo mit Abständen kaum mehr als eine Fahrzeuglänge die linke Spur der Autobahn entlang jagen.

Was liegt dann näher, zur eigenen Verteidigung anzuführen, dass man so dicht auffahren musste, weil der Hintermann (die Hinterfrau) so „angeschoben“ haben.

Lässt sich hören.

Aber nicht in Bayern. Das hier zuständige Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Beschluss vom 25. Februar 2015 zum Aktenzeichen 3 Ss OWi 160/15 nicht als Rechtfertigung heran gezogen werden kann.

Das Gericht hat allen Verkehrsteilnehmern auch gleich noch mit auf den Weg gegeben, wie sich denn richtig zu verhalten wäre:

  • die Geschwindigkeit maßvoll verzögern, um so eine Abstandsunterschreitung zum Vordermann zu verhindern oder
  • notfalls bei passender Gelegenheit die Spur wechseln
Immer im Hinterkopf sollte dem Fahrzeugführer bleiben, dass die Messung eine Wegstrecke von (mehr als) 300 Metern berücksichtigt. Selbst bei 180 km/h braucht man dafür 6 Sekunden.

rückwärts ausparken auf einem Parkplatz

Parkplätze von Einkaufsmärkten gleichen oft Kampfarenen der Antike.

Dabei wäre es so einfach. Nach § 1 Absatz 2 StVO ist jeder Verkehrsteilnehmer zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Würde dann auch noch mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) fahren, ließe sich wohl mancher Blechschaden vermeiden.

Wenn es dann doch kracht, gibt es oft Verwunderung.

Die Regel „rechts vor links“ gilt nicht.

Die übliche Haftungsverteilung lautet 50:50.

Wer aber rückwärts aus einer Parklücke heraus fährt und einen vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer übersieht, ist auch schnell mit 100% Haftung dabei.