Angehörigen-Schmerzensgeld

Nach aktueller Rechtslage bekommen beim Versterben eines Menschen selbst nahe Angehörige in der Regel kein Schmerzensgeld.

Geht es nach dem Willen des bayerischen Justizminister, soll dies nun geändert werden.

 Es würde vielen Betroffenen neben Schmerz und Leid die juristische Demütigung nach aktueller Gesetzeslage ersparen.

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