Anwaltshaftung: Ist der Anwalt immer dran?

Völlig klar: Wenn der Kunde verliert, ist der Anwalt schuld. Und muss dann haften!?

Bekommt der Kunde auf diesem Weg nicht eigentlich immer das, was er wollte???

Nein.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 17. September 2015 zum Aktenzeichen IX ZR 263/13 ganz klar und eindeutig geurteilt, dass der geltend gemachte Anspruch, dessen sich der Kunde berühmt, schon bestanden haben muss, wenn er dem Anwalt wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages ans Leder will.

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