Es wird langsam wärmer, die Sommer-/Gartenfeste häufen sich wieder und immer die quälende Frage „wie komme ich dahin?“
Kurzer Check:
Wetter: trocken; Entfernung: zu bewältigen; Parkplätze vor Ort: nicht vorhanden.
Dann nichts wie auf’s Fahrrad und los. Da kann man ja auch ein, zwei Gläser mehr trinken.
Doch Vorsicht:
Wer als Radfahrer alkoholisiert „erwischt“ wird, riskiert seine Fahrerlaubnis zu verlieren.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern hat im Beschl. v. 22.12.2014 – 11 ZB 14.1516 hat in seiner Entscheidung vom 22.12.2014 , dass auch die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad bei einer Alkoholisierung von 1,6 Promille und mehr Eignungszweifel begründet und die Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines MPU-Gutachtens auffordern darf.