Betrunken Fahrrad fahren

Es wird langsam wärmer, die Sommer-/Gartenfeste häufen sich wieder und immer die quälende Frage „wie komme ich dahin?“

Kurzer Check:

Wetter: trocken; Entfernung: zu bewältigen; Parkplätze vor Ort: nicht vorhanden.

Dann nichts wie auf’s Fahrrad und los. Da kann man ja auch ein, zwei Gläser mehr trinken.

Doch Vorsicht:

Wer als Radfahrer alkoholisiert „erwischt“ wird, riskiert seine Fahrerlaubnis zu verlieren.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern hat im Beschl. v. 22.12.2014 – 11 ZB 14.1516 hat in seiner Entscheidung vom 22.12.2014 , dass auch die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad bei einer Alkoholisierung von 1,6 Promille und mehr Eignungszweifel begründet und die Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines MPU-Gutachtens auffordern darf.

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