Archiv der Kategorie: Berufsrecht

Entscheidungen, Aufsätze und Anmerkungen zum anwaltlichen Berufsrecht

Schuldet der Anwalt keinen Erfolg?

Verliere ich meinen Prozess, war der Anwalt schuld. Den nehme ich dann in Regress!

Ist der Anwalt überhaupt für einen bestimmten Erfolg verantwortlich?

Nein, so der Bundesgerichtshof ganz aktuell in seinem Beschluss vom 24. September 2015 zum Aktenzeichen IX ZR 266/14.

Der Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag (nach § 611 ff BGB). Der Anwalt schuldet nur die sachgerechte, richtige Leistungserbringung als solche, aber nicht, dass die Dienstleistung des Anwalts zum Erfolg führt.

Gibt der Anwalt aber einen Rat, eine Empfehlung und stellt sich diese als falsch heraus, geht der Anwalt in die Haftung.

Solange der Anwalt alles richtig macht und trotzdem verliert, hat der Kunde keinen Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt wegen Schlechterfüllung des Dienstvertrages „Anwaltsvertrag“.

Anwaltshaftung: Ist der Anwalt immer dran?

Völlig klar: Wenn der Kunde verliert, ist der Anwalt schuld. Und muss dann haften!?

Bekommt der Kunde auf diesem Weg nicht eigentlich immer das, was er wollte???

Nein.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 17. September 2015 zum Aktenzeichen IX ZR 263/13 ganz klar und eindeutig geurteilt, dass der geltend gemachte Anspruch, dessen sich der Kunde berühmt, schon bestanden haben muss, wenn er dem Anwalt wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages ans Leder will.

Mitwirkung an der Zustellung?

Muss ein Anwalt von einem Kollegen ein Dokument zur Zustellung an seinen Kunden entgegen nehmen, wenn die Entgegennahme für den Kunden des Anwalts zum Nachteil gereicht?

Nein. So der Bundesgerichtshof ganz aktuell in seinem Urteil vom 26. Oktober 2015 zum Aktenzeichen AnwSt(R) 4/15.

Etwas Anderes gilt bei Zustellungen durch das Gericht oder Behörden.