Verliere ich meinen Prozess, war der Anwalt schuld. Den nehme ich dann in Regress!
Ist der Anwalt überhaupt für einen bestimmten Erfolg verantwortlich?
Nein, so der Bundesgerichtshof ganz aktuell in seinem Beschluss vom 24. September 2015 zum Aktenzeichen IX ZR 266/14.
Der Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag (nach § 611 ff BGB). Der Anwalt schuldet nur die sachgerechte, richtige Leistungserbringung als solche, aber nicht, dass die Dienstleistung des Anwalts zum Erfolg führt.
Gibt der Anwalt aber einen Rat, eine Empfehlung und stellt sich diese als falsch heraus, geht der Anwalt in die Haftung.
Solange der Anwalt alles richtig macht und trotzdem verliert, hat der Kunde keinen Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt wegen Schlechterfüllung des Dienstvertrages „Anwaltsvertrag“.