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Massenkarambolage auf der Autobahn

Für jeden Verkehrsteilnehmer wohl eine Horrorvorstellung. Es herrscht auf der Autobahn dichter Verkehr. Es kommt zu einem Unfall. Einer Kettenreaktion gleich verwandelt sich die Autobahn in ein Trümmerfeld.

Wohl dem, der diesen Unfall wenigstens körperlich unbeschadet überstanden hat.

Doch wer kommt nun für den Schaden aufkommen?

Bislang ist es so gehandhabt worden,  dass der Heckschaden am PKW erstattet wurde, soweit sich nachvollziehen lassen konnte, welcher andere Verkehrsteilnehmer hierfür verantwortlich ist.

Auf seinem Frontschaden ist man weitgehend sitzen geblieben, sofern nicht die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden konnte.

Dies soll sich nun ändern:

Die deutschen Kraftfahrtversicherer haben ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert.

Voraussetzung ist, dass mindestens 40 Fahrzeuge in den Unfall verwickelt war.

Ärztliche Abrechnungen – ein Stolperstein bei der BUZ

Sind Sie gesetzlich krankenversichert? Ja?
Haben Sie eine Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung? Ja?
Wissen Sie, was die Sie behandelnden Ärzte bei der Krankenkasse abrechnen? Nein?

Dann sollten Sie nicht überrascht sein, wenn Ihr Versicherer die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert, weil Sie bei Antragstellung (Abschluss des Versicherungsvertrages oder Antrag auf Leistungen) die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hätten.

In einer Vielzahl von „Krankenakten“ sind Leistungen und Diagnosen enthalten, die nicht der Wirklichkeit entsprechen. Die Gründe hierfür spielen keine Rolle.

Sie sollten zwingend, bevor Sie einen Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages beziehungsweise auf Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles stellen, eine Versicherungsauskunft bei der Krankenkasse einholen und diese prüfen. Ergeben sich daraus Ungereimtheiten, sind diese erst zu klären. Sonst können Sie – trotz bezahlter Versicherungsprämien – Ihre Versicherungsleistung „in den Wind schreiben“.

Einzelheiten und weitere Hinweise hierzu hat der Beitrag des ARD-Magazins plusminus vom 15. Juli 2015 gezeigt.

Blitzmarathon 2015

Von Donnerstag, 16. April 2015, wird in der Zeit von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr bundesweit geblitzt.

Doch damit nicht genug.

Im direkten Anschluss daran findet vom 18. bis 23. April 2015 in Bayern eine Schwerpunktwoche statt.

Weitere Informationen hierzu und die Messstellen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.

Fahren Sie gesetzestreu.

Die Verkehrsregeln im EU-Ausland sollten eingehalten werden

Die Reisezeit 2015 wirft erste Schatten voraus. Rechtzeitig vor der nächsten großen Reisewelle hat die EU eine neue Richtlinie verabschiedet.

Die Vorschriften über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte ermöglichen den Behörden der Mitgliedstaaten den Zugang zu nationalen Fahrzeugregistern in anderen EU-Ländern, um Verkehrssünder zu identifizieren, die die folgenden Verkehrsdelikte begangen haben:

Geschwindigkeitsübertretung,
Nichtanlegen des Sicherheitsgurts,
Überfahren eines roten Lichtzeichens,
Trunkenheit im Straßenverkehr,
Fahren unter Drogeneinfluss,
Nichttragen eines Schutzhelms,
unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens, und
rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.

Mehr zur Pressemitteilung der EU und der Richtlinie sind auf der Homepage des EU-Parlamentes zu finden.