Archiv der Kategorie: Verkehrsrecht – Bußgeld

Darf ein Fahrlehrer während der Unterrichtsfahrt telefonieren?

JA (aber nicht generell immer).

Sagt zumindest nun der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss.

Ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet, dessen fortgeschrittener Ausbildungsstand zu einem Eingreifen in der konkreten Situation keinen Anlass gibt, ist nicht Führer des Kraftfahrzeugs im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO.

Es kommt also darauf an:
– wie weit ist der Ausbildungsstrand fortgeschritten?
– in welcher Verkehrssituation befindet sich das Fahrschul-Auto während dem Telefonat?
– ist ein Eingreifen des Fahrlehrers erwartet erforderlich?

Da herrscht doch endlose Weite vor für subjektive Einschätzungen des jeweiligen Tatrichters.

verkleidet am Steuer?

Darf man sich maskiert / verkleidet hinters Steuer setzen?

 

Gerade jetzt zum Endspurt im Fasching werden viele „Jecken“ von Feier zu Feier eilen.

Wer sich kostümiert hinters Lenkrad setzt, sollte darauf achten, dass weder die Sicht noch das Gehör beeinträchtigt sind.

Auch die Bewegungsfreiheit darf die das Faschingsg’wand nicht eingeschränkt werden.

Sonst ist der Fahrzeugführer schnell mit einem Verwarnungsgeld von 10,00 € dabei.

 

Einer Verlockung sollte man keinesfalls nachgeben:

Maskiert richtig auf’s Gas zu treten.

Vielleicht hat man Glück und das bißchen, was die Polizei noch sieht, reicht für ein Anthropologisches Gutachten nicht.

Aber der Halter riskiert eine Fahrtenbuchauflage für 1 Jahr durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Abstandes

Eine Ahnung (Bußgeld, Fahrverbot, Punkte) kann nur erfolgen, wenn der Sicherheitsabstand über eine Mindestwegstrecke und / oder für eine bestimmte Zeit unterschritten wurde?

Das gehört der Vergangenheit an. Zumindest nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Hamm.

Die dortigen Rechtsmittelrichter meinen:

„Eine Abstandsunterschreitung kann bereits dann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der Bußgeldvorschrift gewährten Abstand unterschreitet. Feststellungen zu einer “nicht ganz vorübergehenden“ Abstandsunterschreitung bedarf es in diesem Fall nicht.“

(rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm vom 22.12.2014 (3 RBs 264/14)).

Autofahren im Winter

Wer bei Schnee und Eis mit seinem PKW am Straßenverkehr teilnimmt, ist sich meist der damit verbundenen Gefahren bewusst. Nicht selten führen aber „Nachlässigkeiten/Bequemlichkeiten“ zu Unverständnis bei den Ordnungshütern.

Was der Polizei vor allem nicht gefällt:

  • Bei Sichtbehinderung durch Schneefall außerorts ohne Abblendlicht fahren (mindestens 60,00 € und 1 Punkt)
  • Trotz Sichtbehinderung durch Schneefall die zulässige Höchstgeschwindigkeit (§ 3 Absatz 1 Satz 3 StVO: 50 km/h) überschreiten (80,00 € bis 680,00 €, 1 oder 2 Punkte, bis zu 3 Monate Fahrverbot)
  • Trotz Glatteis / Schnee ohne Winterreifen (M&S-Bereifung mit Schneeflocke) fahren (mindestens 60,00 € und 1 Punkt)
  • Die Scheiben nicht von Eis und Schnee befreit (10,00 €)
  • Mit „weißer Mütze“ auf dem Auto fahren (25,00 €)
  • Mit zugeschneitem/vereisten Kennzeichen fahren (5,00 €)

Schnell mal ins verschneite Auto springen, um beim Bäcker Semmeln zu holen, kann den Geldbeutel um bis zu 40,00 € erleichtern.

Das Auto beim „Entschneien“ schon mal Vorheizen, sollte man auch nicht machen. Zum einen schadet es dem Auto selbst und der Geldbeutel wird um 10,00 € leichter.