Archiv der Kategorie: Verkehrsverwaltungsrecht

MPU schon ab 1,1 Promille

Im Gesetz ist klar geregelt: Wer mit einer Alkoholisierung mit 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr erwischt wird und dem die Fahrerlaubnis vom Gericht entzogen wird, muss bei Wiedererteilung eine positive MPU vorlegen.

Das ist in Baden-Württemberg und nun auch in Bayern Geschichte.

In Baden-Württemberg gilt es schon seit Längerem, nun hat auch der VGH München am 16. November 2015 zum Aktenzeichen 11 BV 14.2738 entschieden, dass Jeder, dem die Fahrerlaubnis vom Gericht entzogen wurde, ab eine Alkoholisierung von nur noch 1,1 Promille bereits eine positive MPU vorlegen muss.

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes beziehungsweise eine Korrektur des Gesetzgebers ist noch nicht in Sicht.

 

Er lebt (noch): der Führerscheintourismus

Die Fahrerlaubnis wurde entzogen? Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt eine MPU? Wie komme ich trotzdem wieder an eine Fahrerlaubnis?

Ganz einfach: ich mache diese im EU-Ausland, wie Polen, Tschechien.

Doch Vorsicht!

Wer nicht mindestens 185 Tage (= 1/2 Jahr) im Ausland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und dann im Ausland die Fahrerlaubnis erworben hat, dem wird die Nutzung dieser Fahrerlaubnis in Deutschland untersagt.

Dieses so genannte Wohnsitzerfordernis wird immer stärker auf Plausibilität geprüft.

Ein Beschluss des VGH Bayern in München vom 15. September 2015 zum Aktenzeichen  11 ZB 15.1077 zeigt, mit welchen Tricks versucht wird zu arbeiten, die aber nicht zum Erfolg führen:

„Unter derselben Anschrift, unter der auch die Fahrschule und der Fahrlehrer wohnhaft waren (wie aus Polen mitgeteilt worden war), sind innerhalb von 1 1/2 Jahren noch 48 andere Deutsche Führerscheinerwerber gemeldet gewesen. Klar: Das geht nicht mit rechten Dingen zu.“

Dumm gelaufen. Zumal auch das Geld für die Fahrerlaubnis dann nutzlos ausgegeben wurde.

Wenn es dann ganz hart kommt, zieht der ausländische Staat die Fahrerlaubnis wieder ganz ein.

Lange wird sich der Führerscheintourismus nicht mehr halten.

Desorientierung führt zum Verlust der Fahrerlaubnis

Sind Sie öfter mal zeitlich und örtlich nicht (voll) orientiert, mit anderen Worten äußerst zerstreut? Passieren Ihnen häufiger „Missgeschicke“? Fahren Sie Auto?

Wenn Ihre Antwort „ja“ lautet, sollten Sie jetzt weiter lesen.

Im Straf- und Bußgeldverfahren mögen Sie mit einer gewissen Zerstreutheit noch Milde und Nachsicht vom Richter „ernten“.

Die Fahrerlaubnisbehörde sieht das aber ganz anders.

So hat nun jüngst Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2015 zum Aktenzeichen 7 K 741/15 die Auffassung vertreten, dass Inhaber einer Fahrerlaubnis nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind, wenn mehrere „Auffälligkeiten“ im Straßenverkehr vorliegen.

Mit der Folge: Die Fahrerlaubnis ist entzogen.

Es gibt, wie so häufig im Leben, immer zwei Seiten der Betrachtung. Manch eine Einlassung, die in einem Verfahren günstig ist, kommt als Bumerang im anderen Verfahren wieder zurück.

Vorbereitung auf die MPU

Wer von der Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines medizinisch psychologischen Gutachtens aufgefordert wird, sieht sich oft eine Vielzahl von „guten Ratschlägen“ ausgesetzt.

Vieles davon ist überholt.

Seit 2014 gelten neue Beurteilungskriterien als Grundlage der Beurteilung.

Das Punktesystem hat sich auch geändert.

Die Anordnungspraxis der Behörden ist im Wandel.

Greifen Sie lieber zu aktuellen Ratgebern, wie dem Buch „Der Testknacker bei Führerscheinverlust“ in der jetzt 16. Auflage.

 

Betrunken Fahrrad fahren

Es wird langsam wärmer, die Sommer-/Gartenfeste häufen sich wieder und immer die quälende Frage „wie komme ich dahin?“

Kurzer Check:

Wetter: trocken; Entfernung: zu bewältigen; Parkplätze vor Ort: nicht vorhanden.

Dann nichts wie auf’s Fahrrad und los. Da kann man ja auch ein, zwei Gläser mehr trinken.

Doch Vorsicht:

Wer als Radfahrer alkoholisiert „erwischt“ wird, riskiert seine Fahrerlaubnis zu verlieren.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern hat im Beschl. v. 22.12.2014 – 11 ZB 14.1516 hat in seiner Entscheidung vom 22.12.2014 , dass auch die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad bei einer Alkoholisierung von 1,6 Promille und mehr Eignungszweifel begründet und die Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines MPU-Gutachtens auffordern darf.

Fahrerlaubnis im Wechselspiel zwischen Straf- und Verwaltungsrecht

Wer unter Einfluß von Alkohol, Drogen oder Medikamenten im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt und erwischt wird, läuft Gefahr, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Das Schlüsselwort lautet:

„Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.“

Die erste Hürde gilt es vor den Strafgerichten zu überwinden.

Sehr viele Verkehrssünder scheitern bereits hier.

Wer diese Hürde gemeistert hat, ist aber noch nicht am Ziel.

Hat der Strafrichter in seinem Urteil keine (ausreichenden) Ausführungen zur Eignung gemacht, kann die Fahrerlaubnisbehörde ihrerseits prüfen und gegebenenfalls bei Zweifeln an der Eignung die Fahrerlaubnis entziehen.

LKW-Maut für Sattelzugmaschinen?

Nach der Ansicht des Verwaltungsgerichtes (VG) Köln ist für solofahrende Sattelzugmaschinen keine LKW-Maut zu bezahlen.

Das VG Köln sah die Voraussetzungen der Maut-Pflicht als nicht erfüllt an.

Die Einzelheiten können der Pressemitteilung des VG Köln entnommen werden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Melden Sie Ihr Kfz künftig von der Couch aus ab

Wer sein Kfz abmelden wollte / musste, war bislang gezwungen, bei der Zulassungsstelle persönlich vorstellig zu werden.

Das ist nun vorbei. Ab dem 01. Januar 2015 geht das auch via Internet, wie Bundesinnenminister und -verkehrsminister am 16. März 2015 auf der CeBit aus erster Hand erfahren haben.

Die Einzelheiten können der Pressemitteilung entnommen werden.