Ein unverhoffter Blitz (nicht mehr zwingend) und dann kommt Post mit einem Bild und der freundlichen Aufforderung, für dieses Foto doch die Summe X zu bezahlen.
Nicht jeder Verkehrsteilnehmer ist damit einverstanden und zieht vor den Kadi.
Und der Richter? Schaut sich entweder selbst das Bild an oder überlässt es einem Sachverständigen mit dem Ergebnis (sehr häufig) „der war es“.
Kann man schon so machen, wenn man das Urteil dann entsprechend abfasst. Nach Meinung des des Oberlandesgerichtes Celle vom 14. September 2015 zum Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 207/15 sollte das Urteil folgenden Inhalt haben:
„Bei einem anthropologischen Vergleichsgutachten handelt es sich nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode, bei welcher sich die Darstellung im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränken kann.
Wird ein Schuldspruch auf die Ergebnisse eines solchen Sachverständigengutachtens gestützt, so sind im Urteil die dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen sowie die fachlichen Folgerungen geschlossen und verständlich darzustellen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung einer rechtsfehlerfreien Überzeugungsbildung zu ermöglichen.
Das Urteil muss in einem solchen Fall Ausführungen zur Bildqualität,, insbesondere zur Kontrastschärfe und Belichtung, enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenarten so präzise beschreiben, dass dem Rechtsbeschwerdegericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei der Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit und Eignung des Fotos zur Identifizierung eines Menschen ermöglicht wird. Nach der Qualität des Messfotos richten sich die Darlegungs- und Begründungslast des Gerichts. Je schlechter die Qualität des Fotos ist, desto höher sind die Anforderungen an die Begründung.
Ferner sind die morphologischen Merkmalsausprägungen nicht nur aufzuzählen, sondern näher zu beschreiben und die Individualität der Merkmale sowie die sonstige Beweissituation zu berücksichtigen.“
So einfach geht es dann doch wieder nicht. Und da, um die Datenmenge pro Bild möglichst klein zu halten, die Bilder nur mit sehr geringer Auflösung von der Polizei gespeichert werden, ist die Bildqualität (gerade in der Tiefe) alles andere als excellent.