Entschuldigen Sie Herr Richter, aber der Hintermann ist so dicht aufgefahren

Den Sicherheitsabstand („halber Tacho“) zu unterschreiten, ist kein Kavaliersdelikt. Zuviele Unfälle rühren aus einem nicht angepassten Abstand. Deshalb wird die Einhaltung des Sicherheitsabstandes auch überwacht. 

Nicht selten werden ganze Fahrzeugkolonnen gefilmt, die mit atemberaubenden Tempo mit Abständen kaum mehr als eine Fahrzeuglänge die linke Spur der Autobahn entlang jagen.

Was liegt dann näher, zur eigenen Verteidigung anzuführen, dass man so dicht auffahren musste, weil der Hintermann (die Hinterfrau) so „angeschoben“ haben.

Lässt sich hören.

Aber nicht in Bayern. Das hier zuständige Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Beschluss vom 25. Februar 2015 zum Aktenzeichen 3 Ss OWi 160/15 nicht als Rechtfertigung heran gezogen werden kann.

Das Gericht hat allen Verkehrsteilnehmern auch gleich noch mit auf den Weg gegeben, wie sich denn richtig zu verhalten wäre:

  • die Geschwindigkeit maßvoll verzögern, um so eine Abstandsunterschreitung zum Vordermann zu verhindern oder
  • notfalls bei passender Gelegenheit die Spur wechseln
Immer im Hinterkopf sollte dem Fahrzeugführer bleiben, dass die Messung eine Wegstrecke von (mehr als) 300 Metern berücksichtigt. Selbst bei 180 km/h braucht man dafür 6 Sekunden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.