Nach der Ansicht des Verwaltungsgerichtes (VG) Köln ist für solofahrende Sattelzugmaschinen keine LKW-Maut zu bezahlen.
Das VG Köln sah die Voraussetzungen der Maut-Pflicht als nicht erfüllt an.
Die Einzelheiten können der Pressemitteilung des VG Köln entnommen werden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.