LVRG ???

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) heißt offiziell „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“.

Mit dem Gesetz soll die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland gesichert und damit die Verbraucher geschützt werden.

Deshalb sank zum 01. Januar 2015 der Höchstrechnungszinssatz (umgangssprachlich Garantiezinssatz) von 1,75% auf 1,25%.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Beteiligung ausscheidender Kunden an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere. Die Unternehmen dürfen diese dann nur noch zur Hälfte an ausscheidende Kunden auszahlen, wenn die zugesagten Leistungen aller Versicherten gesichert sind.

 Das Bundesfinanzministerium auf auf seiner Webseite eine Reihe von weiterführenden Informationen zur Verfügung gestellt.

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