Massenkarambolage auf der Autobahn

Für jeden Verkehrsteilnehmer wohl eine Horrorvorstellung. Es herrscht auf der Autobahn dichter Verkehr. Es kommt zu einem Unfall. Einer Kettenreaktion gleich verwandelt sich die Autobahn in ein Trümmerfeld.

Wohl dem, der diesen Unfall wenigstens körperlich unbeschadet überstanden hat.

Doch wer kommt nun für den Schaden aufkommen?

Bislang ist es so gehandhabt worden,  dass der Heckschaden am PKW erstattet wurde, soweit sich nachvollziehen lassen konnte, welcher andere Verkehrsteilnehmer hierfür verantwortlich ist.

Auf seinem Frontschaden ist man weitgehend sitzen geblieben, sofern nicht die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden konnte.

Dies soll sich nun ändern:

Die deutschen Kraftfahrtversicherer haben ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert.

Voraussetzung ist, dass mindestens 40 Fahrzeuge in den Unfall verwickelt war.

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