Sportunfall bei Gelegenheit einer betrieblichen Veranstaltung

Gerade jetzt, wo der erste Schnee doch kommt, heißt es für viele Arbeitnehmer die Koffer packen und zu einer beruflichen / betrieblichen Veranstaltung / Tagung zu fahren.

Was gilt eigentlich, wenn im Rahmen dieser Tagung bei einer Sportaktivität (Skifahren) ein Unfall geschieht?

Ist dies ein Arbeitsunfall?

Die klassische Antwort der Juristen lautet: das kommt darauf an.

Wenn sich der Unfall im Rahmen einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ereignet, können auch Freizeit- und Sportaktivitäten gesetzlich unfallversichert sein. Voraussetzung ist aber, dass die Teilnahme allen Beschäftigten offen steht.

Ist die Aktivität nicht Bestandteil des Tagungsprogramm, sondern ereignet sich der Vorfall in der „Zeit zur freien Verfügung“, liegt kein versicherter Arbeitsunfall vor.

Ob der Arbeitgeber die Kosten der Aktivität bezahlt, spielt dabei keine Rolle.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.