Die Fahrerlaubnis wurde entzogen? Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt eine MPU? Wie komme ich trotzdem wieder an eine Fahrerlaubnis?
Ganz einfach: ich mache diese im EU-Ausland, wie Polen, Tschechien.
Doch Vorsicht!
Wer nicht mindestens 185 Tage (= 1/2 Jahr) im Ausland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und dann im Ausland die Fahrerlaubnis erworben hat, dem wird die Nutzung dieser Fahrerlaubnis in Deutschland untersagt.
Dieses so genannte Wohnsitzerfordernis wird immer stärker auf Plausibilität geprüft.
Ein Beschluss des VGH Bayern in München vom 15. September 2015 zum Aktenzeichen 11 ZB 15.1077 zeigt, mit welchen Tricks versucht wird zu arbeiten, die aber nicht zum Erfolg führen:
„Unter derselben Anschrift, unter der auch die Fahrschule und der Fahrlehrer wohnhaft waren (wie aus Polen mitgeteilt worden war), sind innerhalb von 1 1/2 Jahren noch 48 andere Deutsche Führerscheinerwerber gemeldet gewesen. Klar: Das geht nicht mit rechten Dingen zu.“
Dumm gelaufen. Zumal auch das Geld für die Fahrerlaubnis dann nutzlos ausgegeben wurde.
Wenn es dann ganz hart kommt, zieht der ausländische Staat die Fahrerlaubnis wieder ganz ein.
Lange wird sich der Führerscheintourismus nicht mehr halten.