Im Gesetz ist klar geregelt: Wer mit einer Alkoholisierung mit 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr erwischt wird und dem die Fahrerlaubnis vom Gericht entzogen wird, muss bei Wiedererteilung eine positive MPU vorlegen.
Das ist in Baden-Württemberg und nun auch in Bayern Geschichte.
In Baden-Württemberg gilt es schon seit Längerem, nun hat auch der VGH München am 16. November 2015 zum Aktenzeichen 11 BV 14.2738 entschieden, dass Jeder, dem die Fahrerlaubnis vom Gericht entzogen wurde, ab eine Alkoholisierung von nur noch 1,1 Promille bereits eine positive MPU vorlegen muss.
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes beziehungsweise eine Korrektur des Gesetzgebers ist noch nicht in Sicht.