Die letzten schönen, trockenen und sonnigen Tage des Jahres locken insbesondere Zweiradfahrer noch einmal auf die Straße. Alleine Fahren ist genauso langweilig wie alleine Trinken. Deshalb fährt man gerne in der Gruppe.
Doch was geschieht, wenn Einer im Pulk nicht aufpasst und es zur Kollision kommt.
Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt auseinandersetzen.
Das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 18. August 2015 sollte Zweiradfahrer aufhorchen lassen:
Es gibt nichts. Das Verfahren in einer Gruppe ohne Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes führt zu einem Haftungsausschluss zwischen den einzelnen Mitgliedern der Gruppe.
Kuscheln kann sehr schön sein, doch bitte nicht auf der Straße. Hier ist Abstand zueinander zwingend geboten.