Wer von der Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines medizinisch psychologischen Gutachtens aufgefordert wird, sieht sich oft eine Vielzahl von „guten Ratschlägen“ ausgesetzt.
Vieles davon ist überholt.
Seit 2014 gelten neue Beurteilungskriterien als Grundlage der Beurteilung.
Das Punktesystem hat sich auch geändert.
Die Anordnungspraxis der Behörden ist im Wandel.
Greifen Sie lieber zu aktuellen Ratgebern, wie dem Buch „Der Testknacker bei Führerscheinverlust“ in der jetzt 16. Auflage.